Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung kann nur von maximal zwei natürlichen Personen übernommen werden. Einigen sich mehrere natürliche Personen nicht über die Übernahme einer Eigentumswohnung oder einen Verkauf der Wohnung während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens, dann wird diese durch das Verlassenschaftsgericht öffentlich versteigert.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Österreichische Notariatskammer