Hundehaltung

Hund

Allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht

Im Ortsgebiet von Wängle sind Hunde generell an der Leine zu führen und/oder haben einen Maulkorb tragen. An der Leine muss der Hund jederzeit kontrollierbar sein. Die Kontrolle des Hundes ist an der langen Leine beziehungsweise ausziehbaren Laufleine oft nicht möglich. 

Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden, mit Ausnahme von Blindenführhunde und Wachhunden, muss eine Hundesteuer entrichtet werden. Die Steuer muss für jeden in der Gemeinde Wängle gehaltenen Hund, der älter als 3 Monate ist, bezahlt werden.

Melde- und Auskunftspflicht

Der Halter eines Hundes hat für das Entstehen und den Wegfall der Steuerpflicht maßgeblichen Umstände innerhalb einer Woche der Gemeinde zu melden.

Verordnungen