Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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Bundesministerium für Justiz