Wildruhezonen "Winkl" und "Taubhaube" 15.11.2023 - 15.5.2024

reh

Liebe Naturnutzer, Wanderer und Skitourengeher!


Bitte nehmt Rücksicht auf die ausgewiesenen Wildruhezonen um die Fütterungen „Winkl“ und „Taubhaube“ und versucht, diese bei Tages- und Nachtzeiten zu meiden!                                                   

Die „Ruhezonen“ sind durch runde, grün – weiße Tafeln gekennzeichnet. Die behördliche Verordnung gilt grundsätzlich vom 15. 11. – 15. 5. jeden Jahres. Der Fütterungsbeginn selbst ist witterungsabhängig. Sobald die Tafeln aufgestellt sind, bitte diese auch beachten! Die Ruhezonen sind für die Tiere im Winter sehr wichtig, unnötige Beunruhigung versetzt die Tiere in Stress, und dies kann unter anderem zu Schäden im Wald und beim Wild führen. 

Bitte nutzt die Wander – bzw. Tourenroute "An der Lein/Bärenfalle“ um in Richtung Lechaschauer Alm oder Hahnenkamm aufzusteigen!


Danke für euer Verständnis!


Rechtsgrundlage abrufbar unter folgendem Link: Verordnungsblatt

16.11.2023