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Antragstellung
Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde
etc.
) versehen sein.
Der Antrag auf Förderung ist
vor Realisierung
des zu fördernden Vorhabens
bzw.
vor Anschaffung
des zu fördernden Behelfs einzubringen.
Es sind keine Gebühren zu entrichten.
Die Behörde oder der
Kostenträger
, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Hinweis:
Auf die Gewährung der Förderungen besteht
kein Rechtsanspruch
.
Letzte Aktualisierung:
01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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