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Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das Finanzamt Österreich.
Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.