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Eine Zivildiensterklärung ist mangelhaft, wenn
Die Abgabe einer Zivildiensterklärung ist nicht möglich,
Weist eine Zivildiensterklärung Mängel auf, ist mit Bescheid festzustellen, dass die Zivildienstpflicht nicht eingetreten ist. Unvollständige Zivildiensterklärungen können jedoch binnen einer von der Behörde bestimmten Frist vervollständigt werden.
§ 5a Zivildienstgesetz (ZDG)