Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis:
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für das Ansuchen
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen