Versicherungszeiten
Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) kennt nur mehr Beitragszeiten und damit nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.
Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- als Arbeiterin/Arbeiter und als Angestellte/Angestellter (ASVG)
- als Selbstständige/Selbstständiger (GSVG/FSVG)
- als Landwirtin/Landwirt (BSVG)
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, unter anderem Zeiten
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung:
Die Zeiten der Teilpflichtversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.
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Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz