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Identitätsausweis verloren oder gestohlen
Verlust oder Diebstahl im Inland
Erstatten Sie eine
Diebstahls
- oder
Verlustanzeige
.
Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der
zuständigen Behörde
einen
neuen Identitätsausweis
beantragen.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
Erstatten Sie vor Ort eine
Verlust- oder Diebstahlsanzeige
.
Zurück im Inland:
Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine
neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
in Österreich erstatten.
Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der
zuständigen Behörde
einen
neuen Identitätsausweis
beantragen.
Weiterführende Links
Allgemeines zum Identitätsausweis
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Rechtsgrundlagen
§
35a
Sicherheitspolizeigesetz
(SPG)
Letzte Aktualisierung:
03.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres
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Personaldatenänderung im Identitätsausweis