Örtliches Raumordnungskonzept

stadplanung

Raumordnung

Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten.


Örtliches Raumordnungskonzept

Das Örtliche Raumordnungskonzept ist die Tiroler Variante eines Ortsentwicklungskonzeptes, wie es in allen österreichischen Bundesländern als grundlegendes Planungsinstrument in der örtlichen Raumordnung vorgesehen ist. Jede Gemeinde verfügt mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept über eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes. Das Örtliche Raumordnungskonzept besteht zum einen aus textlichen Festlegungen (Leitbilder zur räumlichen Entwicklung, geplante Infrastrukturmaßnahmen, usw.), zum anderen aus einer Plandarstellung (insbesondere planliche Festlegungen betreffend die Abgrenzung des Baugebietes sowie der von Bebauung freizuhaltenden Flächen). Das Örtliche Raumordnungskonzept hat den Rechtscharakter einer Verordnung des Gemeinderates und muss von der Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Keiner der nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne darf im Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept stehen. Änderungen des Örtliche Raumordnungskonzeptes während des Planungszeitraums sind nur sehr eingeschränkt, im wesentlichen nur bei wichtigem öffentlichen Interesse, möglich.


Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept

Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind in der Regel auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgelegt. Spätestens bis zum Ablauf dieser Frist, ist das Örtliche Raumordnungskonzept fortzuschreiben oder eine Fristverlängerung zu beantragen. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, tritt eine Widmungssperre ein.


Gemeindeversammlung

Gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes ist nach Vorliegen des Entwurfes eines Örtlichen Raumordnungskonzeptes bzw. dessen Fortschreibung dieser in einer öffentlichen Gemeindeversammlung vorzustellen.

Einladung zur Gemeindeversammlung am 10.07.2025, 18:00 Uhr

Präsentation Entwurf 1. Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept


Entwurf 1. Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept

Nachstehend finden Sie die digitalen Unterlagen des Entwurfes der 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Wängle.

Bestandsaufnahmeplan

Bestandsaufnahme Erläuterungsbericht

Entwicklungsplan

Verordnungstext; textliche Anlage zur Verordnung

Umweltbericht

Übersichtsplan



Zuständig